Parken in der Anlage

Damit das Miteinander in unserer Kleingartenanlage reibungslos funktioniert, gibt es klare Regeln zum Parken und Befahren der Wege. Diese dienen der Sicherheit aller Mitglieder, dem Schutz unserer Grünflächen und einem fairen Umgang miteinander. Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um dich mit den wichtigsten Punkten vertraut zu machen.

Parkausweise – bitte korrekt sichtbar platzieren

Alle Mitglieder, die mit dem Auto in die Anlage fahren, benötigen einen gültigen Parkausweis. Bitte beachte dabei Folgendes:

  • Der Parkausweis darf nicht in Tüten oder Klarsichthüllen gesteckt werden, da dadurch die Echtheit (z. B. Hologramm oder Siegel) nicht mehr erkennbar ist.
  • Einlaminieren ist erlaubt. Sollte der Ausweis durch Sonneneinstrahlung verblassen, kannst du dir kostenlos einen neuen im Vereinsbüro abholen.
  • Wird ein Parkausweis falsch oder unleserlich angebracht, droht ein Verwarngeld.

 

Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe eines Autos, nicht in Folie oder Hülle
So sollte der Parkausweis hinter der Frontscheibe angebracht werden: gut sichtbar, nicht verdeckt oder verpackt – damit das Kontrollsiegel erkennbar bleibt.

Befahren der Wege – nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

Das Befahren der Wege innerhalb der Anlage ist nur zum Be- und Entladen gestattet – und auch nur zu festgelegten Zeiten:

  • Montag bis Freitag: von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Samstag: von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: kein Befahren erlaubt

Bitte halte dich an diese Zeiten. Außerhalb der genannten Zeiten ist das Befahren der Wege untersagt.

Dauerhaftes Parken in den Wegen – verboten

  • Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen in den Wegen ist grundsätzlich verboten.
  • Bei Verstößen erfolgt eine Abmahnung.
  • Nach der dritten Abmahnung wird der Parkausweis entzogen.
  • Ein neuer Parkausweis kann dann nur per Mitgliederbeschluss in einer Jahreshauptversammlung beantragt werden.

Sonderfälle

In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, müssen aber vorab mit dem Vorstand abgesprochen werden.

Ausgewiesene Stellplätze für Motorräder

Für Motorräder und Roller stehen in unserer Anlage extra ausgewiesene Stellflächen zur Verfügung. Bitte nutze diese als Zweiradfahrer, damit die großen Parkplätze für Autos frei bleiben. So tragen wir gemeinsam zu einer fairen und effizienten Nutzung der begrenzten Stellplätze bei.